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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1720
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Architektenhaftung unter Arglistgesichtspunkten nur bei Fehlerbewusstsein!
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2016 - 11 U 183/14
1. Fahrlässig unterlassene Bauüberwachung an besonders überwachungsbedürftigen Bauteilen kann nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungszeit unter Umständen zu einer Arglisthaftung des Architekten führen, wenn überhaupt keine Bauüberwachung des betreffenden Bauteils stattfand.
2. Behauptet der Architekt, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass eine Bauüberwachung erforderlich war, spricht zu Gunsten des Bauherrn kein Anscheinsbeweis für das Gegenteil. Der Bauherr muss dann den Gegenbeweis führen.
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