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1 Volltexturteil gefunden |
RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 1758; IMRRS 2016, 1076
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Prozessuales
Antrag auf Terminsverlegung zurückgewiesen: Richter befangen?
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2016 - 6 W 61/16
Die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags begründet die Besorgnis der Befangenheit nur, wenn offensichtlich erhebliche Gründe für eine Verlegung vorlagen, die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar war oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung der Partei aufdrängt (im Streitfall verneint).*)
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