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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1767
Bauvertrag
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Nachforderungsausschluss auch ohne ausdrückliche Schlusszahlung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2013 - 2 U 48/13
1. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf die AGB-rechtliche Unwirksamkeit der Schlusszahlungseinrede (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B) berufen, wenn er die VOB/B als Verwender in den Vertrag eingebracht hat.
2. Eine Schlusszahlung liegt nach erteilter Schlussrechnung vor, wenn der Auftraggeber bei der Zahlung klar zu erkennen gibt, dass er damit seine noch bestehende Schuld tilgen, aber darüber hinaus nichts mehr zahlen will.
3. In dem Schreiben des Auftraggebers über die Schlusszahlung und die Ausschlusswirkung muss das Wort "Schlusszahlung" nicht ausdrücklich verwendet werden.
