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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1797; IMRRS 2016, 1091
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Prozessuales
Muss das Gericht seine vorläufige Beweiswürdigung mitteilen?
BGH, Urteil vom 15.04.2016 - V ZR 42/15
§ 279 Abs. 3 ZPO verpflichtet das Gericht grundsätzlich nicht dazu, im Anschluss an die Beweisaufnahme seine vorläufige Beweiswürdigung mitzuteilen, um der Partei Gelegenheit zu geben, weitere Beweismittel anzubieten. Anders ist es nur, wenn eine Mitteilung zur Vermeidung einer nach Art. 103 Abs. 1 GG unzulässigen Überraschungsentscheidung erforderlich ist, weil die Partei nach dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht damit rechnen musste, dass das Gericht den Beweis als nicht geführt ansehen wird.*)
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