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IBRRS 2016, 1865; IMRRS 2016, 1138
Immobilienmakler
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"Bestellerprinzip" bei Provisionen von Mietwohnungsmaklern verfassungskonform
BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
1. Um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, durfte der Gesetzgeber aufgrund seiner Einschätzung der Nachfragesituation auf dem Mietwohnungsmarkt durch Einführung des Bestellerprinzips die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der Wohnungsvermittler beschränken, von Wohnungssuchenden ein Entgelt für ihre Vermittlungstätigkeit zu erhalten.*)
2. Das "Bestellerprinzip" für Maklerprovisionen bei der Vermittlung von Mietwohnungen ist verfassungsgemäß.