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IBRRS 2016, 1872
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Auftrag über Winterdienstleistungen: Dienst- oder Werkvertragsrecht anwendbar?
KG, Urteil vom 14.11.2013 - 4 U 41/12
1. Gegenstand eines Werkvertrags kann auch ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
2. Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird.
3. Hat sich der Unternehmer dazu verpflichtet, "in der Winterperiode nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (...) die vom Auftraggeber benannten Flächen von Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen", ist ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erbringen.
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