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IBRRS 2016, 1883; IMRRS 2016, 1150
Mit Beitrag
Bauträger
Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger als Erstverwalter!
BGH, Urteil vom 30.06.2016 - VII ZR 188/13
1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12, BauR 2013, 2020 = IBR 2013, 686).*)
2. Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers, der sich als Verwender nach Treu und Glauben auf eine etwaige Unwirksamkeit dieser Klausel nicht berufen kann (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.05.2016 - VII ZR 171/15, IBR 2016, 456, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 49/15, BauR 2016, 1013 = IBR 2016, 290).*)
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