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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1888
Öffentliches Baurecht
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Wann fügt sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung ein?
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2016 - 10 S 12.16
1. Für die Frage, ob sich ein Vorhaben hinsichtlich der Bauweise gemäß § 34 Abs. 1 BauGB in die nähere Umgebung einfügt, ist in erster Linie die Bebauung entlang des Straßenzugs in den Blick zu nehmen.*)
2. Für eine abstandsflächenrechtliche Relevanz im Rahmen des § 6 Abs. 1 BauO-BE kommt es nicht notwendig darauf an, dass eine gegen Außenluft und Witterungseinflüsse abschirmende Wand vorhanden ist.*)
