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IBRRS 2016, 1914; IMRRS 2016, 1162
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
In einen Briefkasten müssen große und dicke Umschläge passen!
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2016 - 33 C 3463/15
1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen, der eine ordnungsgemäße Postzustellung ermöglicht. Das bedeutet, dass auch dickere DIN-A4 Umschläge hineinpassen müssen und der Briefkasten gegen das unbefugte Herausnehmen eingeworfener Post gesichert ist.
2. Maßgeblich ist die "Briefkastennorm" (DIN EN 13724).
3. Dass die Wohnungseigentümerschaft dem Anbringen eines neuen Briefkastens nicht zustimmt, ist für die Pflicht des Vermieters unerheblich. Nur das Vorhandensein eines funktionstüchtigen Briefkastens entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
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