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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1982; IMRRS 2016, 1205
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Immobilien
Auch der Immobilienverwalter muss über den Energiebedarf informieren!
LG Berlin, Urteil vom 01.06.2016 - 101 O 13/16
1. Die Bestimmungen des § 16a EnEV hinsichtlich der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gelten auch für den Objektverwalter.
2. Der Verwalter ist Sachwalter des Eigentümers und steht damit dem Vermieter gleich.
3. Ob den Makler dieselben Pflichten treffen, bleibt offen.
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