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IBRRS 2016, 2043
Mit Beitrag
Kauf und Werklieferung
Solaranlage fehlerhaft montiert: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren!
OLG Stuttgart, Urteil vom 05.04.2016 - 1 U 83/15
1. Verträge über die Lieferung und Montage von Photovoltaik- und Solaranlagen sind Kaufverträge mit Montageverpflichtung, sofern etwaige Montage-, Anschluss- und Inbetriebnahmepflichten nicht den Schwerpunkt der Leistung bilden.
2. Eine auf einem Dach montierte thermische Solaranlage mit sechs Kollektoren und einer Bruttokollektorfläche von 10,1 m² ist weder ein Bauwerk noch eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird.
3. Ersatzansprüche wegen der mangelhaften Montage einer thermischen Solaranlage verjähren deshalb in zwei Jahren.
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