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IBRRS 2016, 2109
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Bauvertrag
Ausführung feuergefährlicher Arbeiten: Bauherr ist für Sicherungsmaßnahmen verantwortlich!
OLG München, Urteil vom 08.12.2015 - 28 U 2829/13 Bau
1. Bei der Ausführung feuergefährlicher Arbeiten auf einer Baustelle ist der Bauherr/Betreiber derjenige, der die entsprechenden Vorkehrungen und fertigungsbegleitenden Sicherungsmaßnahmen verantwortlich zu leiten und umzusetzen hat.
2. Ohne Abstimmung mit dem Bauherrn/Betreiber darf der Schweißer nicht mit den Schweißarbeiten beginnen, da vorher die Gefährdungsbereiche abgegrenzt werden müssen.
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