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IBRRS 2016, 2128
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Bauvertrag
Kunstrasenplatz nicht "FIFA **star" zertifiziert: Leistung mangelhaft?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2015 - 5 U 147/13
1. Die Leistung des Auftragnehmers muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme (konkludent) abgenommen werden. Kleinere Mängel stehen dem nicht entgegen.
2. Einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung, sondern wegen Mängeln nur noch solche Ansprüche geltend macht, die auf Zahlung gerichtet sind.
3. Die fehlende Zertifizierung eines Kunstrasenplatzes als "FIFA **star" stellt keinen Mangel der Bauleistung dar, wenn es sich bei der Zertifizierung nicht um eine vereinbarte Beschaffenheit, sondern lediglich um eine Qualitäts- oder Produktbeschreibung handelt.
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