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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2167; VPRRS 2016, 0294
Mit Beitrag
Vergabe
Angebote sind im Eröffnungstermin zu kennzeichnen!
VK Thüringen, Beschluss vom 10.03.2016 - 250-4002-2350/2016-N-003-SOK
1. Der Nachweis der rechtzeitigen Vorlage der Angebote und ihrer einzelnen Bestandteile kann nur mit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung, die zwingend im Eröffnungstermin stattfinden muss, geführt werden. Eine im Eröffnungstermin nicht vorgenommen Kennzeichnung der Angebote kann nicht nachträglich nachgeholt werden.
2. Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar (im Anschluss an VK Sachsen, Beschluss vom 24.05.2007 - 1/SVK/029-07, IBRRS 2007, 3280 = VPRRS 2007, 0219).