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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2186; IMRRS 2016, 1330
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Bauvertrag
Auftragnehmer insolvent: Aufrechnung trotz Fälligkeitsvereinbarung verboten!
OLG Schleswig, Urteil vom 14.07.2016 - 7 U 125/15
1. Erst die erbrachte Werkleistung verschafft dem Besteller die Möglichkeit, sich durch Aufrechnung zu befriedigen. Der Besteller wird erst dann "etwas zur Masse schuldig", wenn eine werthaltige und durchsetzbare Werklohnforderung vorhanden ist.*)
2. Eine individualvertragliche Fälligkeitsvereinbarung führt zwar bei einem Werkvertrag zu einer Abbedingung des § 641 BGB, nicht jedoch automatisch auch zu einem Ausschluss der gesetzlichen Vorleistungspflicht des Werkunternehmers und damit der Einrede des nichterfüllten Vertrags.*)
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