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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2222; IMRRS 2016, 1346
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Kündigung muss von allen Mietern unterschrieben werden!
AG Neu-Ulm, Urteil vom 06.04.2016 - 5 C 228/16
Bei einer Mehrheit von Vertragspartnern können Gestaltungsrechte wie das Kündigungsrecht von Verträgen nur einheitlich durch alle Vertragspartner ausgeübt werden. Zur Vertragsaufhebung durch Vereinbarung mit dem Vermieter oder zur Vertragsbeendigung durch Kündigung sind deshalb nur alle Mieter gemeinschaftlich berechtigt.
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