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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2224; IMRRS 2016, 1348
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Sondereigentum an Asylbewerber überlassen: Gemeinschaft darf Zustimmung nicht verweigern!
LG Koblenz, Urteil vom 04.08.2016 - 2 S 124/15 WEG
1. Die Wohnungseigentümer können in Bezug auf das Sondereigentum vereinbaren, dass die übrigen Wohnungseigentümer einer Vermietung der Eigentumswohnung (schriftlich) zustimmen müssen. Die Zustimmung darf dann nur aus wichtigem Grund versagt werden.
2. Die Eigentümergemeinschaft ist nicht zur Verweigerung ihrer Zustimmung zu einer Vermietung berechtigt, wenn sie diese Vermietung und die damit verbundene Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht oder nur unerheblich in ihren Rechten beeinträchtigt.
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