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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2230; IMRRS 2016, 1349
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Immobilien
Verkäufer muss über Wassereinbrüche bei Regen aufklären!
OLG Hamm, Urteil vom 18.07.2016 - 22 U 161/15
1. Der Verkäufer eines Wohnhauses, dessen Keller im Jahre 1938 gebaut worden ist, muss den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass Wasser in flüssiger Form breitflächig in den Keller bei starken Regenfällen eindringt.*)
2. Bei arglistigem Verschweigen des Wassereinbruchs durch den Verkäufer kann der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirkungslos sein.*)
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