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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2236
Mit Beitrag
Bauvertrag
Minderung vorbehalten: Kostenerstattung ausgeschlossen!
KG, Urteil vom 18.10.2013 - 7 U 148/12
Haben sich die Parteien eines Bauvertrags in einer Schlussvereinbarung darauf geeinigt, dass mit Zustandekommen des Vergleichs alle wechselseitigen Forderungen endgültig abgegolten sein sollen, soweit sie im Vergleichstext nicht ausdrücklich angesprochen und/oder geregelt sind, und hat sich der Auftraggeber eine "eventuelle Minderung wegen gerügter Unebenheit der Oberfläche der Tiefgarage" vorbehalten, ist ein Anspruch auf Kostenerstattung wegen Mängelbeseitigung am Tiefgaragenfußboden ausgeschlossen.
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