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IBRRS 2016, 2237; IMRRS 2016, 1354
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Immobilienmakler
Makler darf von vorhandener Baugenehmigung ausgehen!
LG Trier, Urteil vom 11.04.2016 - 4 O 145/15
Ein Makler, der ungeprüft Flächenangaben des Verkäufers in sein Exposé übernimmt, darf auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen. Diese darf er auch selbstständig addieren und runden, ohne dass er sich damit die Angaben zu Eigen macht und der Käuferpartei zusichern würde. Ein Makler darf vom Vorhandensein einer Baugenehmigung ausgehen, soweit er hieran nicht ernsthaft zweifeln musste.
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