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IBRRS 2016, 2239
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auftragnehmer stellt Bürgschaft nicht: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2016 - 5 U 363/16

1. Der Einordnung einer Bauvertragsklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung steht eine handschriftliche Eintragung (hier: der Höhe der vom Auftragnehmer zu stellenden Vertragserfüllungsbürgschaft) nicht entgegen.

2. Die formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Auftragssumme begegnet keinen Wirksamkeitsbedenken (im Anschluss an BGH, IBR 2016, 342).

3. In vorformulierten Vertragsbedingungen des Auftraggebers kann wirksam vereinbart werden, dass dieser den Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn der Auftragnehmer die vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft trotz Nachfristsetzung nicht stellt.

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