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IBRRS 2016, 2264; IMRRS 2016, 1366
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Kaution ist nach Enthaftungserklärung an insolventen Mieter auszuzahlen!
LG Berlin, Urteil vom 21.04.2016 - 19 T 27/16
1. Gibt der Insolvenzverwalter eines Wohnungsmieters die Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO ab, so erhält der Mieter mit deren Wirksamwerden die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietverhältnis zurück.
2. Der Rückzahlungsanspruch für eine vom Mieter vor Insolvenzeröffnung geleistete Kaution geht mit Wirksamwerden der Enthaftungserklärung auf den Mieter über und verbleibt nicht bei der Insolvenzmasse.
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