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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2267; IMRRS 2016, 1368
Wohnraummietrecht
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Gemeinsamer Haushalt ohne jemals zusammengelebt zu haben?
AG Hamburg, Urteil vom 20.05.2016 - 25a C 315/15
1. Beantragt der Mieter eine Untervermietungserlaubnis und ist der Vermieter verpflichtet, diese zu erteilen, liegt keine unerlaubte Untervermietung vor.
2. Zieht die Tochter der Mieterin mit ihren Kindern in die Mietwohnung, während die Mutter sich bereits in einem Pflegeheim zur Kurzzeitpflege befindet, und verstirbt die Mutter dort, ohne nochmals in ihre Wohnung zurückzukehren, so haben Mutter und Tochter dennoch in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, so dass die Tochter nach § 563 Abs. 2 Satz 1 BGB in das Mietverhältnis eintritt.
