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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2290; IMRRS 2016, 1383
Wohnraummietrecht
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Mit Beitrag
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Kündigung gegenüber Geschäftsunfähigen bedarf keines Betreuers!
LG Hamburg, Urteil vom 10.05.2016 - 316 S 80/15
1. Eine im Formularmietvertrag enthaltene Empfangs-Bevollmächtigungsklausel ist wirksam.*)
2. Selbst wenn der Kündigungsempfänger geschäftsunfähig ist, genügt der Zugang der Kündigungserklärung an den - notariell - Generalbevollmächtigten. Der Bestellung eines Betreuers bedarf es insoweit nicht.*)
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