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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2300; IMRRS 2016, 1393
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Immobilienmakler
Nochmal: Auch Makler müssen Angaben zum wesentlichen Energieträger machen!
LG Bayreuth, Urteil vom 28.04.2016 - 13 HK O 57/15
Auch ein Makler ist - entgegen dem Wortlaut des § 16a EnEV - verpflichtet, in Immobilienanzeigen Angaben zum wesentlichen Energieträger für die Beheizung und zum Baujahr laut Energieausweis zu machen, soweit ein Energieausweis vorliegt.
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