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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2444; VPRRS 2016, 0356
Mit Beitrag
Vergabe
Aufklärungsersuchen muss unmissverständlich sein!
VK Thüringen, Beschluss vom 26.09.2016 - 250-4002-6249/2016-N-074-EF
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kalkulation eines Angebots, das mehr als 10% vom nächsthöheren Angebot abweicht, durch gezielte Rückfragen aufzuklären.
2. Auch die Angemessenheitsprüfung des Angebotspreises ist ordnungsgemäß zu dokumentieren.
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