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IBRRS 2016, 2449; VPRRS 2016, 0362
Mit Beitrag
Vergabe
Bietereignung und Preisprüfung sind zwei Paar Schuhe!
VK Thüringen, Beschluss vom 25.02.2016 - 250-4002-1839/2016-N-003-EA
1. Der Auftraggeber hat die Kalkulation des Angebots zu überprüfen, wenn ein Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mindestens zehn vom Hundert vom nächsthöheren Angebot abweicht.
2. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist er vom weiteren Verfahren auszuschließen.
3. Die Eignung des Bieters kann einen ungewöhnlich niedrigen Preis nicht rechtfertigen. Denn die Prüfung der Eignung ist unabhängig von der Prüfung über die Angemessenheit eines Angebotspreises.