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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2478; IMRRS 2016, 1470
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Immobilienmakler
Totz Einladung: In Privatwohnung geschlossener Maklervertrag kann widerrufen werden!
LG Tübingen, Urteil vom 19.05.2016 - 7 O 20/16
Dem Verbraucher steht auch dann ein Widerrufsrecht nach § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 312g Abs. 1 BGB zu, wenn der Vertragsschluss in den Räumlichkeiten des Verbrauchers erfolgt ist, nachdem der Verbraucher den Unternehmer dorthin bestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn die vorangegangenen Vertragsverhandlungen in den Räumlichkeiten des Unternehmers stattgefunden haben.*)
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