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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2481; VPRRS 2016, 0367
Mit Beitrag
Vergabe
Anforderungen nachträglich gestellt: Kein Ausschluss indikativer Angebote!
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.08.2016 - 54 Verg 7/16
1. Die Leistung ist auch im Verhandlungsverfahren eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Allerdings sind diese Anforderungen gelockert. Änderungen der Anforderungen an den Beschaffungsgegenstand sind, solange seine Identität gewahrt bleibt, zulässig.
2. Es kann im Verhandlungsverfahren auch zulässig sein, dass der Auftraggeber den Bietern die Defizite ihrer jeweiligen Angebote aufzeigt und mit ihnen über Verbesserungen verhandelt.
3. Ein indikatives Angebot kann nicht aufgrund von Anforderungen, die erst im Laufe des Verhandlungsverfahrens vom Auftraggeber gestellt werden, ausgeschlossen werden.