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IBRRS 2016, 2489; IMRRS 2016, 1478; IVRRS 2016, 0013
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Wohnungseigentum
Dauer der Verwalterbestellung muss eindeutig sein!
AG Lemgo, Urteil vom 01.08.2016 - 16 C 28/15
1. Ein Beschluss zur Verwalterbestellung ist anfechtbar, wenn ihm Beginn und Ende der Amtszeit nicht eindeutig zu entnehmen sind. Unklare Beschlüsse widersprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG).
2. Im Interesse des Rechtsverkehrs müssen die durch die Beschlussfassung eintretenden Rechtswirkungen sich aus der Beschlussformulierung feststellen lassen.
3. Eine gerichtliche Bestellung eines Verwalters kommt nur in Betracht, wenn der Beschluss über eine Verwalterbestellung durch wirksame Anfechtung für ungültig erklärt wurde.
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