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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2517; IMRRS 2016, 1495
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Mietrecht
Kellerraum feucht: 3% Mietminderung!
AG Spandau, Urteil vom 31.03.2015 - 5 C 4/15
1. Kann ein 2,61 qm großer Kellerraum wegen Feuchtigkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden, ist eine Mietminderung von 3% angemessen aber auch ausreichend. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete in Höhe von 25 % ist nicht berechtigt.
2. Erklärt der Mieter ausdrücklich, zukünftig geschuldete Miete nicht mehr begleichen zu wollen, ist eine Klage des Vermieters auf künftige Leistung der Miete zulässig und begründet.
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