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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBRRS 2016, 2571; VPRRS 2016, 0381
Mit Beitrag
Vergabe
Weitervergabe von Leistungen macht gGmbH nicht zum öffentlichen Auftraggeber!
OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
1. Eine gemeinnützige GmbH, die vom Land mit der Erbringung sozialer Transferleistungen beauftragt ist (hier: anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen), wird nicht allein aus diesem Grund zum öffentlichen Auftraggeber, wenn sie ihrerseits Dritte mit Leistungen (hier Fahrdienste) beauftragt.*)
2. Erforderlich ist vielmehr, dass die Voraussetzungen des § 99 GWB vorliegen. Ist dies nicht der Fall, erfordert auch weder das primäre noch das sekundäre Gemeinschaftsrecht, die Einrichtung als Auftraggeber "sui generis" anzusehen.*)
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