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IBRRS 2016, 2599; IMRRS 2016, 1540
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Wohnungseigentum
Wohnungseigentümer haben Anspruch auf eine Hausordnung!
AG Charlottenburg, Urteil vom 16.09.2016 - 73 C 33/16
1. Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass eine Hausordnung aufgestellt wird.
2. Eine Hausordnung umfasst typischerweise Verhaltensvorschriften, die das Gebäude schützen, Sicherheit und Ordnung, sowie den Hausfrieden sicherstellen und den Umgang mit dem Gebrauch von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum regeln.
3. Der Beschluss der Eigentümerversammlung "es gelten die gesetzlichen Bestimmungen" ist keine Hausordnung. Eine solche muss sich vielmehr bemühen, Regelungen aufzustellen, die den vorgenannten Zwecken entsprechen und auf die Situation der jeweiligen Wohnanlage und ihre Bewohner abgestimmt sind.
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