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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2645; IMRRS 2016, 1566
Mit Beitrag
Mietrecht
Krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Wohnungssuche begründet besondere Härte!
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.06.2016 - 116 C 190/15
Ein krebskranker Mieter, der aufgrund eines operativen Eingriffs (vorübergehend) nicht sprechen kann, ist aufgrund seines körperlichen Zustands nicht in der Lage, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen. Wegen der erschwerten Wohnungssuche stellt die fristgerechte Beendigung des Mietverhältnisses eine besondere Härte im Sinne der §§ 574 ff. BGB dar.
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