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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2666
Architekten und Ingenieure
Volltext
Mit Beitrag
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Stufenweise Beauftragung: Mängelansprüche verjähren selbstständig!
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2016 - 4 U 19/15
1. Ist ein Architekt lediglich mit Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 des § 15 HOAI 1996 beauftragt, gibt der Bauherr mit Einreichung genehmigungsfähiger Bauunterlagen zu erkennen, dass er die erbrachten Architektenleistungen billigt.
2. Bei stufenweiser Beauftragung schuldet der Architekt als eigenständigen Werkerfolg nur die bereits beauftragten Leistungen. Demgemäß richtet sich die Frage der Mangelhaftigkeit - und damit auch die Verjährung von Mängel- bzw. Gewährleistungsansprüchen - selbstständig nach diesem Planungsstadium.
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