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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2700; IMRRS 2016, 1604
Wohnungseigentum
Volltext
Mit Beitrag
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
Teil-Umwandlung nichtig: Übriger Teil wirksam?
OLG München, Beschluss vom 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
1. Ist die Umwandlung der Treppenbereiche von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum teilweise nichtig, sprechen die notarielle Beurkundung und die offenkundige Interessenlage der Wohnungs- und Teileigentümer dafür, dass der übrige Teil wirksam zu Stande gekommen ist.
2. Umfasst die notarielle Urkunde zur Änderung der Teilungserklärung mehrere Regelungsgegenstände (hier: Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum in zwei Gebäuden einer Mehrhausanlage), kommt im Einzelfall ein Teilvollzug in Betracht, wenn die Urkundenlage den Schluss erlaubt, dass die wirksame Änderung auch ohne den unwirksamen Teil vorgenommen worden wäre.*)
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