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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2766; VPRRS 2016, 0413
Mit Beitrag
Vergabe
Berechnungsmethode nicht offen gelegt: Wertung muss wiederholt werden!
VK Westfalen, Beschluss vom 16.08.2016 - VK 1-29/16
1. Die Vorgaben für die "Bewertung" der Angebote muss ein Auftraggeber offenlegen. Er kann seine Bewertungsmethode nicht nach Erhalt der Angebote einfach ändern.*)
2. Die Eignung der Bieter kann erneut geprüft werden, wenn der zu Grunde gelegte Sachverhalt unvollständig war und nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Die erneute Beurteilungsentscheidung kann von der Vergabekammer sogleich im Nachprüfungsverfahren überprüft werden.*)