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IBRRS 2016, 2808; IMRRS 2016, 1662
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Pflicht zur weiteren Teilnahme an der Eigentümerversammlung?
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05.07.2016 - 14 S 6933/15 WEG
1. Es ist nicht ohne Weiteres rechtsmissbräuchlich, eine laufenden Eigentümerversammlung zu verlassen, auch wenn dadurch deren Beschlussunfähigkeit herbeigeführt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese Folge nicht bezweckt war.
2. Ein formeller Beschlussmangel muss sich - was vermutet wird - auf das Beschlussergebnis ausgewirkt haben. Die Vermutung ist widerlegt, wenn feststeht, dass der Beschluss auch bei Nichtvorliegen des formellen Fehlers so gefasst worden wäre.
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