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IBRRS 2016, 2824; IMRRS 2016, 1675; IVRRS 2016, 0062
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Prozessuales
Verdienstausfall für Verwalter wegen Wahrnehmung gerichtlicher Termine?
OLG Naumburg, Beschluss vom 06.11.2015 - 12 W 31/15
Für die Geschäftsführerin einer GmbH, die gewerblich mit der Verwaltung einer klagenden Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt ist, kann kein Verdienstausfall für die Wahrnehmung von Terminen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. §§ 20, 22 JVEG im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens geltend gemacht werden.*)
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