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IBRRS 2017, 0175; IMRRS 2017, 0079
Sachverständige
Wann verjährt ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Grundstücksbewertung?
OLG Köln, Urteil vom 09.03.2015 - 21 U 25/14
1. Wird ein Sachverständiger für Grundstücksbewertung wegen mangelhafter Gutachtenerstellung auf Schadensersatz in Anspruch genommen, muss der Geschädigte darlegen und beweisen, dass der Sachverständige den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt seiner Begutachtung fehlerhaft ermittelt hat.
2. Die rückwirkende Ermittlung des baulichen Zustandes der Immobilie durch ein Sachverständigengutachten im Jahr 2015 zum Zeitpunkt 2007 ist ohne weitere Beweisangebote nicht möglich.
3. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bewertung eines Grundstücks verjährt nicht in fünf Jahren ab Abnahme des Gutachtens, sondern in drei Jahren ab Entstehung und Kenntnis des Anspruchs.
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