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IBRRS 2016, 2854; IMRRS 2016, 1692
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Großer Balkon und Kaltwasserzähler sind werterhöhende Merkmale für Mieterhöhung!
AG Schöneberg, Urteil vom 15.06.2016 - 7 C 38/16
1. Ein großer Balkon und Kaltwasserzähler sind wohnwerterhöhende Merkmale. Ein nicht vorhandener Breitbandanschluss ist dagegen ein Negativmerkmal. Doppelkastenfenster erfüllen kein Negativmerkmal nach dem Mietspiegel.
2. Ein Mieterhöhungsverlangen ist begründet, wenn zwei neutralen Merkmalgruppen des Mietspiegels drei negative Gruppen gegenüberstehen. Denn die Vergleichsmiete ist bei zwei von fünf Negativmerkmalen so zu berechnen, dass vom Mittelwert 2/5 der Differenz zwischen Mittel- und Unterwert abzuziehen ist
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