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IBRRS 2016, 2855; VPRRS 2016, 0432
Mit Beitrag
Vergabe
Darf sich der Auftraggeber auf einen Steinway & Sons-Flügel festlegen?
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2016 - 1 VK 28/16
1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands obliegt dem Auftraggeber. Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will.
2. Das Vergaberecht regelt nur die Art und Weise der Beschaffung. Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben.
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