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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3064; IMRRS 2016, 1768
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Einsichtnahme bedeutet Einblick in vorhandene Unterlagen!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.06.2016 - 2-13 S 48/14
Verpflichtet ein Urteil zur "Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen", ist diese Pflicht mit der Gewährung der Einsichtnahme in die vorhandenen Unterlagen erfüllt. Es ist nicht erforderlich, nicht vorhandene Unterlagen zu besorgen, denn ein solches Begehren wäre mit einem Anspruch auf Auskunft oder Rechnungslegung zu verfolgen, das klar von der Einsichtnahme zu unterscheiden ist.
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