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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3068
Bauvertrag
GÜ bezahlt und Mängelansprüche verjährt: Keine Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten!
OLG Köln, Urteil vom 30.10.2015 - 19 U 52/15
Ein Generalübernehmer kann die Zahlung des restlichen Werklohns nicht mit dem Hinweis auf Mängelbeseitigungskosten ablehnen, wenn er seine Vergütung vollständig erhalten hat, die Ansprüche des Auftraggebers gegen ihn offenbar verjährt sind und er keinen Nachweis für die Durchführung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen erbringt.
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