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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3108; IMRRS 2016, 1863
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Immobilien
§ 878 BGB ist auch auf Teilungserklärungen anzuwenden!
BGH, Beschluss vom 12.10.2016 - V ZB 198/15
1. § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich.*)
2. Dies gilt mangels abweichender Regelung auch für die sich aus dem Genehmigungserfordernis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ergebende Verfügungsbeschränkung des teilenden Grundstückseigentümers.*)
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