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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3141; IMRRS 2016, 1790; IVRRS 2016, 0126
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Zwangsvollstreckungsverfahren!
LG München I, Beschluss vom 20.09.2016 - 14 T 14988/16
Das Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gilt auch im Zwangsvollstreckungsverfahren; es kann eingreifen, wenn der Besitz für den Schuldner und den im Vollstreckungstitel nicht genannten Dritten durch dieselbe natürliche Person ausgeübt wird und diese Besitzlage erkennbar rechtsmissbräuchlich zur Vollstreckungsvereitelung eingesetzt wird.*)
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