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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Celle, Urteil vom 30.11.2016 - 14 U 136/16
1. Die Beweisaufnahme ist zu wiederholen, wenn der im Verfahren eingesetzte Gutachter (hier: öffentlich bestellt und vereidigt für das Fachgebiet "Honorare für Architektenleistungen"), zusätzlich beauftragt wird, zu beantworten, ob die Tragwerksplanung eines in Niedersachsen ansässigen Statikers in Luxemburg verwertbar ist, und er dazu offensichtlich nicht sachkundig ist.
2. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger muss grundsätzlich über die erforderliche Fachkunde auf dem Gebiet der geradezu beantwortenden Beweisfrage verfügen.
3. Stammt ein Gutachten nicht von einem Sachverständigen, der zu einer entsprechend fachkundigen Beurteilung in der Lage ist, mangelt es dem darauf gestützten Urteil an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage, so dass es der Aufhebung und Zurückverweisung unterliegt.
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