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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3180; IMRRS 2016, 1818; IVRRS 2016, 0141
Rechtsanwälte
Mit Beitrag
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Faxgerät muss nicht ständig auf Funktionsfähigkeit hin überprüft werden!
BGH, Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZB 35/14
1. Ein Rechtsanwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 = IBRRS 2006, 2016 = IMRRS 2006, 1277).
2. Der erhöhte Sorgfaltsmaßstab führt nicht dazu, dass ein Rechtsanwalt technische Geräte stets auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüfen muss, ohne hierfür einen konkreten Anlass zu haben.