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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3181
Mit Beitrag
Schiedswesen
Ortsangabe fehlt: Schiedsspruch unwirksam?
OLG München, Beschluss vom 22.11.2016 - 34 Sch 22/16
Enthält der unterschriebene Schiedsspruch entgegen der Vorschrift des § 1054 Abs. 3 ZPO nur den Tag, an dem er erlassen wurde, hingegen keine ausdrückliche Angabe über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens, macht dies den Schiedsspruch weder unwirksam noch zwingend ergänzungsbedürftig, wenn der Schiedsort aus den Umständen und der zwischen den Parteien und den Schiedsrichtern ausdrücklich getroffenen Vereinbarung hergeleitet werden kann.
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