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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3248
Öffentliches Baurecht
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Unzureichende Stellplatzzahl kann Nachbarrechte verletzen!
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2016 - 2 M 49/16
1. Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB vermitteln keinen Drittschutz.*)
2. Eine unzureichende Stellplatzzahl eines Bauvorhabens kann im Einzelfall ausnahmsweise im bauplanungsrechtlichen Sinne rücksichtslos sein.*)
3. Unzumutbaren Beeinträchtigungen durch den von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Lärm infolge an- und abfahrender Fahrzeuge liegen nicht bereits dann vor, wenn die Orientierungswerte der TA Lärm überschritten werden.*)
